Der Ablauf — Woche für Woche erklärt.
Ein realistischer Zeitplan ohne Marketing-Phrasen. Was Sie wann tun müssen, was wir wann übernehmen und welche Fristen das Notarrecht vorgibt.
Nicht den Preis — sondern den Prozess unterschätzen Eigentümer.
Die meisten Eigentümer, die zum ersten Mal verkaufen, unterschätzen nicht den Preis, den sie bekommen können. Sie unterschätzen, was zwischen Entschluss und Auszahlung tatsächlich passiert.
Welche Unterlagen werden wann gebraucht? Welche Fristen gelten? In welcher Reihenfolge passiert was, und an welchen Stellen ist Geschwindigkeit überhaupt möglich — an welchen nicht?
Diese Seite beantwortet diese Fragen ohne Werbesprache. Wir gehen den Ablauf in der Reihenfolge durch, in der die Dinge tatsächlich geschehen, mit realistischen Zeitangaben aus der Praxis. Wie lange ein Maklerverkauf im Vergleich dauert und welche Kosten Verkäufer einplanen sollten, zeigt unser Ratgeber zu Dauer und Kosten eines Immobilienverkaufs.
Erstkontakt, Besichtigung, Angebot.
Erstkontakt und Spanne.
Telefonat oder Formular. Eckdaten zur Immobilie (15–30 Minuten). Innerhalb eines Werktages, nachdem die Eckdaten vorliegen, erhalten Sie eine erste, unverbindliche Preisspanne – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen. Passt die Größenordnung, vereinbaren wir einen Besichtigungstermin.
Besichtigung und Prüfung.
In der Regel innerhalb einer Woche nach dem Erstgespräch kommt ein Geschäftsführer persönlich vorbei (bei MFH/Wohnanlagen zu zweit). Dauer ein bis zwei Stunden. Kein technisches Vorprüfungstheater — wir kaufen den Ist-Zustand. Nur bei komplexen Objekten ziehen wir Fachleute für die Bautechnik hinzu.
Schriftliches Kaufangebot.
7–10 Werktage nach der Besichtigung erhalten Sie unser schriftliches Angebot: Preis, Übergabezeitpunkt, Konditionen, auf Wunsch Preisbegründung. Vierzehn Tage gültig — Zeit für Steuerberater, Anwalt, Familie. Rechtlich bindend wird der Kauf erst mit der notariellen Beurkundung.
Die gesetzliche Regelfrist als Taktgeber.
Beurkundung — nach 4–6 Wochen.
Vom Notartermin zum Geldeingang — und danach.
Fälligkeitsmitteilung und Zahlung.
Liegen alle Fälligkeitsvoraussetzungen vor – etwa die eingetragene Vormerkung, die Löschungsunterlagen und die Erklärung der Gemeinde zum Vorkaufsrecht –, fordert der Notar den Kaufpreis zur Zahlung auf. In der Regel ist das 2–4 Wochen nach der Beurkundung der Fall, also 6–10 Wochen nach dem Erstgespräch. Bei Erbengemeinschaften, Portfolios, Gewerbeobjekten oder wenn Genehmigungen und Vorkaufsrechte zu klären sind, kann es auch länger dauern. Bei uns gibt es keinen Finanzierungsvorbehalt und keine Bankkommunikation für Sie.
Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Formeller Abschluss durch das Grundbuchamt, je nach Auslastung 4–12 Wochen nach der Kaufpreiszahlung. Für Sie rein formell — das Geld ist da, die Immobilie ist übergeben.
Begleitung über den Abschluss hinaus.
Ihr Ansprechpartner bleibt derselbe. Bei vermieteten Objekten informieren wir die Mieter gemeinsam mit Ihnen und übernehmen die Kautionen. Auch die Nebenkostenabrechnung für das Übergabejahr übernehmen wir. Bescheinigungen und Unterlagen für Ihren Steuerberater stellen wir Ihnen zur Verfügung. Die Grundsteuer für das Jahr der Übergabe schulden in der Regel noch Sie: Maßgeblich ist, wem die Immobilie am 1. Januar steuerlich zuzurechnen war. Den Ausgleich ab Übergabe regelt der Kaufvertrag.
Wenige Unterlagen — mehr nicht.
Sie müssen nicht zum Experten für Immobilienrecht werden. Sie sollten nur wissen, welche Schritte wann kommen — und welche Unterlagen Sie beisteuern.
Aktueller Grundbuchauszug und Flurkarte beim zuständigen Grundbuch- oder Katasteramt. Energieausweis — falls nicht vorhanden, lassen wir ihn auf Wunsch erstellen.
Bei vermieteten Objekten: aktuelle Mietverträge und letzte Nebenkostenabrechnungen — siehe vermietete Immobilie verkaufen. Bei Wohnungseigentum: Teilungserklärung und Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen.
Bei geerbten Immobilien: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll — ausführlich auf der Erbimmobilien-Seite. Aktuelle Bankenauskunft zu noch valutierenden Krediten, falls Belastungen abzulösen sind.
Alles andere erledigen wir, der Notar oder unsere Partner. Wer es schnell braucht, findet auf der Schnellverkauf-Seite zusätzliche Hinweise.
Zum Ablauf — aus der Praxis.
01Geht die Beurkundung auch schneller als in vier Wochen?
02Was passiert, wenn der Vertragsentwurf vom Angebot abweicht?
03Was ist mit der Spekulationssteuer?
04Wer trägt die Notarkosten?
05Was, wenn ich es mir nach der Beurkundung anders überlege?
06Welche Unterlagen muss ich selbst organisieren?
Der Ablauf beginnt mit dem ersten Gespräch.
Ein Telefonat von 15 bis 30 Minuten. Am Ende wissen Sie, innerhalb welcher konkreten Wochen Ihr Verkauf abgeschlossen sein könnte — oder ob ein anderer Weg besser passt.