Vermietet verkaufen — ohne Kündigung, ohne Leerzug.
Wenn Sie ein langjähriges Verhältnis zu Ihren Mietern haben, das den Eigentümerwechsel überstehen soll, sind wir der richtige Käufer.
Der dritte Beteiligte im Kaufvertrag.
Eine vermietete Immobilie zu verkaufen ist ein anderes Geschäft als der Verkauf eines leeren Hauses.
Es gibt einen dritten Beteiligten, der im Kaufvertrag nicht mitentscheidet, aber dessen Lebensumstände durch den Verkauf berührt werden: den Mieter. Eigentümer, die mit ihren Mietern über Jahre ein korrektes, oft persönliches Verhältnis gepflegt haben, möchten nicht, dass dieses Verhältnis in Unsicherheit und Verdrängung mündet.
Für genau diese Eigentümer sind wir die passende Wahl. Wir erwerben vermietete Immobilien für den Bestand unserer Unternehmensgruppe — siehe auch MFH, Zinshaus, Wohnanlage. Bestehende Mietverhältnisse werden unverändert fortgeführt: kein Eigenbedarf, keine Modernisierungs-Hebel zur Verdrängung, keine Kündigungswelle nach dem Eigentümerwechsel.
Was „Kauf mit Mietern“ bei uns bedeutet.
Keine Eigenbedarfskündigung.
Keine Luxussanierung zur Umlage.
Diskretion auch für Mieter.
Sachliche Information nach Umschreibung.
Konkreter Ansprechpartner aus unserem Team.
Sondervereinbarungen bleiben.
Auf Basis nachhaltiger Mieten — nicht hypothetischer Marktmieten.
Bei vermieteten Immobilien steht das Ertragswertverfahren im Vordergrund.
Von den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen werden die Bewirtschaftungskosten abgezogen, darunter die Kosten für Instandhaltung. Der verbleibende Reinertrag wird unter Berücksichtigung von Liegenschaftszinssatz, Restnutzungsdauer und Bodenwert zum Ertragswert kapitalisiert. Aufgestaute Instandhaltung berücksichtigen wir zusätzlich.
Am Markt wird der Preis vermieteter Häuser oft vereinfacht als Kaufpreisfaktor angegeben, also als Vielfaches der Jahresnettokaltmiete. Dieser Faktor hängt stark von Lage, Zustand und Mietniveau ab: In zentralen Münchner Lagen liegt er deutlich höher als in weniger gefragten Lagen. Methodik detailliert auf der Bewertungs-Seite.
Wichtig: Wir kalkulieren auf Basis der nachhaltigen Mieten — nicht auf Basis hypothetischer Marktmieten, die wir nach Verdrängung der Bestandsmieter erzielen könnten. Das ist der wesentliche Unterschied zu Akteuren, die Mietsteigerungspotential aggressiv einpreisen und es anschließend gegen die Mieter durchsetzen müssen.
Konstellationen, in denen wir marktgerecht bieten, wo private Käufer zögern.
Altmietverträge unter Mietspiegel.
Teilvermietete Mehrfamilienhäuser.
Gewerbevermietung und Mischnutzung.
Vermietete Eigentumswohnungen.
Sozialgebunden.
Das gesetzliche Vorkaufsrecht der Mieter.
In bestimmten Konstellationen haben Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht — namentlich bei der Erstumwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen (§ 577 BGB).
Das ist bei klassischen Zinshäusern und Mehrfamilienhäusern in der Regel nicht einschlägig, muss aber im Einzelfall geprüft werden. Wir klären diese Fragen gemeinsam mit dem Notar, bevor Sie unterschreiben. Bei Wohn- und Geschäftshäusern, die als Ganzes verkauft werden, besteht in der Regel kein Vorkaufsrecht der Mieter. Bei vermieteten Eigentumswohnungen kommt es darauf an, wann das Wohnungseigentum begründet wurde: War es schon vor der Überlassung an den Mieter begründet, besteht kein Vorkaufsrecht. Wurde die Wohnung seit der Aufteilung bereits einmal an einen Dritten verkauft, in der Regel ebenfalls nicht.
Was wir nicht tun: keine Eigenbedarfskündigung, keine Luxusmodernisierung zur Verdrängung, keine Ausnutzung gerichtlich angreifbarer Mietkonstellationen. Das ist keine ethische Selbstverpflichtung, sondern wirtschaftliche Logik: Stabile Mietverhältnisse sind Substanz, gestörte Mietverhältnisse sind Risiko.
Zum Verkauf mit Mietern — aus Eigentümergesprächen.
01Was passiert mit den Mietverträgen?
02Werden Mieter gekündigt?
03Wird die Miete erhöht?
04Wann erfahren die Mieter vom Verkauf?
05Wie wird ein vermietetes Objekt bewertet?
06Akzeptieren Sie auch Sozialbindung?
07Wie lange dauert der Verkauf eines vermieteten Mehrfamilienhauses?
Ein Gespräch, das die Mietverhältnisse schützt.
Ein erstes Gespräch bleibt vertraulich, die Mieter erfahren von uns nichts vor der Eigentumsumschreibung, und die Transaktion wird der Substanz des Mietverhältnisses angemessen abgewickelt.