Diskret verkaufen — ohne Inserat, ohne Aufmerksamkeit.
Es gibt Eigentümer, für die Diskretion kein Komfortmerkmal ist, sondern Voraussetzung. Für sie ist eine öffentliche Vermarktung der falsche Weg.
Wer wirklich diskret verkaufen will, braucht einen strukturellen Weg.
Eine öffentliche Vermarktung hinterlässt Spuren — Exposés im Netz, Schilder am Zaun, Interessenten, die vom Objekt wissen, auch wenn sie nicht zum Zug kamen.
Der Unternehmer, der ein MFH aus Familienbesitz verkauft und nicht will, dass Geschäftspartner oder Lokalpresse davon erfahren. Die geschiedene Eigentümerin, die eine schmerzhafte Trennung ohne öffentliches Ritual beenden will. Der Erbe, der nicht möchte, dass die Nachbarschaft die finanziellen Verhältnisse aus einem Exposé-Link rekonstruiert.
Für all diese Situationen ist eine öffentliche Vermarktung ungeeignet. Wer wirklich diskret verkaufen will, muss den Weg wählen, der Diskretion nicht als Zusatzleistung, sondern als Grundprinzip behandelt — den Direktverkauf an einen Bestandshalter. Mehr zum grundlegenden Verkaufsweg.
Sieben Zusagen — nichts, was nicht raus darf, kommt raus.
Kein Exposé im Umlauf.
Kein Schild, keine Beschriftung.
Ein einziger Besichtigungstermin.
NDA auf Wunsch.
Keine Datenweitergabe, keine Netzwerke.
Keine Branchengespräche.
Ein Makler gewährt Diskretion. Wir definieren sie als Standard.
Ein klassischer Makler lebt von Transaktionen — und Transaktionen entstehen in der Regel durch Sichtbarkeit.
Sichtbarkeit gehört für einen Makler in der Regel zum Geschäftsmodell. Viele Makler bieten auch diskrete Verkäufe an; dort ist Diskretion aber eine Variante neben der öffentlichen Vermarktung, nicht der Normalfall.
Ein Bestandshalter arbeitet anders. Wir erwerben Immobilien, um sie zu halten. Wir müssen keinen Käufer finden, weil wir der Käufer sind. Wir müssen keine Aufmerksamkeit erzeugen, weil wir keine Aufmerksamkeit verkaufen. Das ist der strukturelle Grund, warum Diskretion bei uns nicht als Sonderleistung vorkommt. Mehr zu unserer Arbeit auf der Ankaufsseite.
Wann Diskretion zur Voraussetzung wird.
Trennungen und Scheidungen.
Unternehmerische Portfolio-Entscheidungen.
Familieninterne Spannungen.
Vermietete Objekte.
Personen des öffentlichen Lebens.
Eine ehrliche Klarstellung.
Diskretion bedeutet nicht, dass nichts dokumentiert wird.
Jeder Immobilienkauf wird notariell beurkundet, im Grundbuch eingetragen und steuerlich erfasst. Diese Vorgänge sind gesetzlich vorgeschrieben und nicht vermeidbar. Was wir vermeiden können — und vermeiden —, ist die öffentliche Wahrnehmung des Verkaufs vor und während des Prozesses.
Auch nach der Eintragung ist das Grundbuch nicht frei zugänglich: Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO) — Neugier von Nachbarn oder zufälligen Marktteilnehmern genügt dafür nicht. In der Praxis bleibt der Verkauf an uns für den Großteil Ihres Umfelds unsichtbar.
Zur Vertraulichkeit — aus Sicht der Verkäufer.
01Wer erfährt von dem Verkauf?
02Können Sie eine Stillschweigevereinbarung unterzeichnen?
03Was ist mit den Notarunterlagen?
04Wie diskret sind Sie in der Kommunikation mit Mietern?
05Kann ich den Verkauf anonym anbahnen?
06Ist der Direktverkauf günstiger oder teurer als ein Maklerverkauf?
Das erste Gespräch bleibt grundsätzlich vertraulich.
Sie geben keine Verkaufsabsicht nach außen, Sie gehen keine Verpflichtung ein. Sie erfahren, ob wir zu Ihrer Situation passen — und wenn ja, zu welchen Konditionen.