§ Bewertung — 03

Immobilie bewerten lassen — kostenfrei, fundiert.

Eine Bewertung ist nur so viel wert wie der Käufer, der bereit wäre, sie zu zahlen. Genau das ist unsere Stärke.

§ 01 — Warum unsere Bewertung anders ist

Eine Zahl, die sich nicht nur gut vermarkten lässt.

Wer eine Immobilie bewerten lässt, möchte eine Zahl, der sich vertrauen lässt — weder überzogen noch künstlich niedrig.

Online-Rechner liefern Mittelwerte aus statistischen Datensätzen, die im Einzelfall deutlich vom realen Wert abweichen können — in beide Richtungen. Eine Maklerbewertung schätzt den Preis, der sich bei einer Vermarktung am offenen Markt erzielen lassen könnte. Welche Form der Bewertung für welchen Anlass passt, erklärt unser Ratgeber Immobilie bewerten lassen.

Als Bestandshalter haben wir eine andere Perspektive. Wir bewerten den Preis, den wir selbst zu zahlen bereit sind. Das diszipliniert die Bewertung in beide Richtungen. Unsere Bewertung ist eine Einschätzung aus Käufersicht – kein Verkehrswertgutachten. Für Gerichtsverfahren brauchen Sie ein unabhängiges Gutachten, etwa von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

§ 02 — Drei Verfahren

Wie wir bewerten — angelehnt an die ImmoWertV.

I.

Vergleichswertverfahren.

Wenn ähnliche Objekte in der gleichen Lage jüngst verkauft wurden — Eigentumswohnungen in größeren Anlagen, standardisierte Reihenhäuser, vergleichbare Einfamilienhäuser in homogenen Wohngebieten. Datengrundlage: Marktberichte und Bodenrichtwerte der Gutachter­ausschüsse, eigene Transaktionen und Marktbeobachtung.
Vergleichstransaktionen
II.

Ertragswertverfahren.

Bei vermieteten Objekten die zentrale Bewertungsgröße. Nachhaltig erzielbare Mieten abzüglich der Bewirtschaftungskosten werden kapitalisiert. Bei Mehrfamilienhäusern wird oft der Kaufpreisfaktor genannt, also das Vielfache der Jahresnettokaltmiete. Wovon er abhängt, erklären wir auf der MFH-Seite.
Reinertrag · Kaufpreisfaktor
III.

Sachwertverfahren.

Bei selbstgenutzten EFH ohne klare Vergleichsobjekte und bei Sonderimmobilien. Bodenwert + Gebäudesachwert, an den Markt angepasst über den Sachwertfaktor. Selten allein, meist in Kombination mit Vergleichs- oder Ertragswerten.
Boden + Gebäude · Marktanpassung
§ 03 — Was einfließt

Sieben Faktoren — die Wert machen.

Eine professionelle Bewertung prüft systematisch sieben Dimensionen — keine wird ausgelassen, keine wird überbewertet.

Lage: Mikro- und Makrolage, Verkehrsanbindung, Infrastruktur, Nachbarschaftsqualität, Mietspiegel-Position.
Substanz: Baujahr, Bauqualität, Zustand von Dach, Fassade, Fenstern, Heizung, Leitungen, Bädern.
Grundriss: Schnitt, Nutzbarkeit, Teilbarkeit, Ausbau- oder Aufstockungspotential.

Rechtliche Situation: Grundbuchlage, Denkmalschutz, Erbbaurecht, Wohnrechte, Nießbrauch, Milieuschutz.
Mietsituation: Mieterstruktur, aktuelle Mieten im Vergleich zum ortsüblichen Niveau, Restlaufzeiten, Indexierungen.

Marktumfeld: aktuelle Transaktionen, Leerstandsquote, Nachfrage- und Preistrends in der konkreten Lage.
Sanierungsbedarf: Lebenszyklus von Bauteilen, absehbare Investitionspositionen, Förderkulisse — ausführlich auf der Sanierungs-Seite.

§ 04 — Anfrage

Erste Einschätzung innerhalb eines Werktages.

Vermietet?
Telefon oder E-Mail

Eines von beiden genügt.

Pflichtfelder · kostenfrei · vertraulich · unverbindlich
Wir verwenden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Kommt ein Ankauf in Betracht, erhält die erwerbende Gesellschaft unserer Unternehmensgruppe die dafür nötigen Daten. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.
§ 05 — Ablauf und Kosten

Was eine Bewertung kostet und wie lange sie dauert.

Unsere Einschätzung ist unverbindlich und bleibt vertraulich; kostenfrei ist sie, wenn ein Verkauf grundsätzlich in Betracht kommt.

Eine erste Einschätzung mit Preisspanne erhalten Sie innerhalb eines Werktages nach Eingang der Eckdaten – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen. Diese Spanne ist bewusst weit — ohne Besichtigung wäre eine engere Aussage unseriös —, aber belastbar genug für die Entscheidung, ob ein vertieftes Gespräch sinnvoll ist.

Die schriftliche Bewertung als Grundlage für ein Kaufangebot entsteht nach der Besichtigung — in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Werktagen. Bei komplexen Objekten (MFH mit besonderen Mietkonstellationen, Denkmalschutz, Wohnanlagen mit Sondereigentum) kann sie länger dauern.

Wenn Sie sich nach Erhalt der Bewertung gegen einen Verkauf an uns entscheiden, entstehen keine Kosten und keine Folgepflichten. Wir geben Ihre Daten nicht an Unbeteiligte weiter, etwa an Makler oder andere Kaufinteressenten. Mehr zum Gesamtablauf.

§ 06 — Häufige Fragen

Zur Bewertung — von Eigentümern.

01Welche Unterlagen brauchen Sie für eine erste Einschätzung?
Adresse oder genaue Lagebeschreibung, Baujahr, Wohn- und Nutzfläche, Grundstücksgröße, Anzahl der Einheiten, aktuelle Nutzung. Das genügt für die erste Preisspanne. Für die schriftliche Bewertung nach der Besichtigung benötigen wir zusätzlich Grundbuchauszug, Energieausweis, Flurkarte und — bei vermieteten Objekten — die aktuellen Mietverträge.
02Bewerten Sie auch Objekte, die ich nicht verkaufen will?
Unsere Einschätzung ist kostenlos. Wir erstellen sie, wenn ein Verkauf grundsätzlich in Betracht kommt — denn sie nennt den Preis, den wir als Käufer zahlen würden. Brauchen Sie einen Wert für andere Zwecke (Vermögensaufstellung, Bilanz, steuerliche Wertnachweise, Zugewinnausgleich, Streit in der Familie), ersetzt unsere Einschätzung kein Gutachten. Dafür empfehlen wir ein unabhängiges Gutachten, etwa von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder vom Gutachterausschuss.
03Wie verbindlich ist Ihre Bewertung?
Die erste Preisspanne ist eine unverbindliche Einschätzung. Die schriftliche Bewertung nach der Besichtigung ist die Grundlage für ein schriftliches Kaufangebot, das wir Ihnen separat unterbreiten. Mit Annahme dieses Angebots und Beurkundung beim Notar wird der Preis zur vertraglich vereinbarten Größe. Vorher ist nichts bindend — weder für Sie noch für uns.
04Ist Ihre Bewertung gerichtsfest?
Nein. Unsere Bewertung ist eine Einschätzung aus Käufersicht – kein Verkehrswertgutachten. Für Gerichtsverfahren brauchen Sie ein unabhängiges Gutachten, etwa von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Auch für steuerliche Wertnachweise oder den Zugewinnausgleich ersetzt unsere Einschätzung kein Gutachten. Sie ist eine schriftlich dokumentierte Grundlage für Ihre Verkaufsentscheidung.
05Wie unterscheidet sich Ihre Bewertung von einer Maklerbewertung?
Eine Maklerbewertung erfolgt im Hinblick auf den potentiellen Verkaufspreis in einem öffentlichen Markt. Unsere Bewertung erfolgt im Hinblick auf den Preis, den wir selbst als Käufer bezahlen würden. Beide Werte können nahe beieinander liegen, müssen es aber nicht. Unsere Zahl ist eher vorsichtig angesetzt, dafür aber in dem Sinne real, dass wir sie auch zahlen würden.
06Wie lange dauert die Bewertung?
Eine erste Einschätzung mit Preisspanne erhalten Sie innerhalb eines Werktages nach Eingang der Eckdaten. Die schriftliche Bewertung nach der Besichtigung entsteht in der Regel in sieben bis zehn Werktagen. Bei komplexen Objekten (MFH mit besonderen Mietkonstellationen, Denkmalschutz, Wohnanlagen mit Sondereigentum) kann sie länger dauern.
§ 07 — Nächster Schritt

Realistische Einschätzung, innerhalb eines Werktages.

Senden Sie uns die Eckdaten Ihrer Immobilie — wir melden uns telefonisch oder per E-Mail mit einer ersten Preisspanne und den nächsten Schritten, falls Sie ein vertiefendes Gespräch wünschen.