Erbimmobilie in der Münchner Maxvorstadt.
Verlauf: Erstgespräch telefonisch mit dem Münchner Miterben als beauftragtem Vertreter. Besichtigung innerhalb von drei Wochen, schriftliches Angebot eine Woche später. Vertragsabstimmung mit einer in Erbauseinandersetzungen erfahrenen Notarin. Beurkundung neun Wochen nach Erstgespräch mit allen Miterben anwesend. Kaufpreis gemäß Erbquoten auf separate Konten ausgezahlt.
Ergebnis: Objekt ist weiter Bestandteil unseres Portfolios. Sämtliche Mietverhältnisse wurden von unserer Seite unverändert fortgeführt. Keine Mieterkündigungen, keine Luxusmodernisierung. Bei mieterseitiger Kündigung erfolgt nach Instandsetzung der Wohnung eine marktgerechte Neuvermietung.