Eine geerbte Immobilie verkaufen.
Wir begleiten Alleinerben und Erbengemeinschaften vom ersten Gespräch bis zum Notartermin — mit Ruhe, klarer Struktur und schriftlichem Kaufangebot.
Eine Immobilie im Nachlass ist selten nur eine Immobilie.
Dahinter stehen oft mehrere Stimmen, Erinnerungen und Fristen — und der Wunsch, es für alle Beteiligten sauber zu regeln.
Ob Alleinerbe oder Erbengemeinschaft: Wir sprechen mit einem oder mit allen Miterben. Die Kommunikation ist dokumentiert, nachvollziehbar und bei Bedarf über einen Notar Ihres Vertrauens strukturiert.
Sie müssen keine Vorleistung erbringen. Weder Energieausweis noch Wertgutachten sind für ein erstes Gespräch nötig. Den Energieausweis müssen Sie in der Regel spätestens bei der Besichtigung vorlegen; fehlt er, lassen wir ihn auf Wunsch erstellen. Was sonst fehlt, beschaffen wir oder der Notar im weiteren Verlauf.
Der Verkauf einer Erbimmobilie folgt im Grundsatz dem gleichen Pfad wie ein normaler Direktankauf — der Unterschied liegt in den Vorbereitungen: Erbnachweis, etwa durch Erbschein, und bei mehreren Miterben eine sauber geführte Kommunikation. Eine Grundbuchberichtigung vor der Beurkundung ist nicht nötig.
Vier Zusagen, die im Nachlass zählen.
Abwicklung nach Ihrem Takt.
Transparenz gegenüber allen Miterben.
Mobiliar und Nachlass bleiben keine Last.
So einfach läuft es ab.
Kontaktaufnahme.
Sie schildern uns die Erbsituation telefonisch oder persönlich. Wir erhalten die Eckdaten zur Immobilie — mehr nicht.
Besichtigung und Angebot.
Gemeinsamer Termin vor Ort, in der Regel innerhalb einer Woche nach dem Erstgespräch; einer unserer Geschäftsführer ist dabei. Innerhalb von 7–10 Werktagen danach: ein schriftliches Kaufangebot, 14 Tage gültig.
Notar und Kaufpreis.
Beurkundung beim Notar Ihrer Wahl, in der Regel 4–6 Wochen nach dem Erstgespräch. Der Kaufpreis kommt zum vereinbarten Stichtag, in der Regel 2–4 Wochen später, auf das Konto — bei Erbengemeinschaften auch anteilig auf verschiedene Konten.
Erbschaft- und Spekulationssteuer — die wichtigsten Linien.
Beim Verkauf einer geerbten Immobilie sind zwei steuerliche Themen relevant: die Erbschaftsteuer und die Spekulationssteuer.
Die Erbschaftsteuer entsteht mit dem Erbfall, unabhängig von einem späteren Verkauf. Sie hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Erwerbs ab. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel meist 200.000 €. Ein Verkauf kann die Liquidität schaffen, um die Steuer zu zahlen. Eine wichtige Ausnahme gilt für das Familienheim: Haben Sie es als Ehegatte, Lebenspartner oder Kind steuerfrei geerbt, entfällt die Befreiung rückwirkend, wenn Sie es innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb nicht mehr selbst bewohnen, etwa weil Sie verkaufen. Das gilt nicht, wenn zwingende Gründe Sie an der Selbstnutzung hindern. Lassen Sie das vor einem Verkauf steuerlich prüfen.
Die Spekulationssteuer auf private Veräußerungsgeschäfte kann anfallen, wenn zwischen der Anschaffung durch den Erblasser und Ihrem Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Die Frist des Erblassers läuft für Sie weiter. Ausgenommen ist eine Immobilie, die zwischen Anschaffung und Verkauf ausschließlich oder im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde; ob das nach einem Erbfall noch zutrifft, etwa bei Leerstand, sollte Ihr Steuerberater prüfen. Bei Objekten, die seit Jahrzehnten in Familienbesitz sind, ist die Zehnjahresfrist in aller Regel verstrichen – ein Gewinn aus dem Verkauf ist dann nicht als privates Veräußerungsgeschäft zu versteuern. Fristen, Ausnahmen und die Berechnung erklärt unser Ratgeber zur Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf.
Diese Hinweise ersetzen keine steuerliche Beratung. Bei größeren Nachlässen oder komplexen Familienkonstellationen empfehlen wir, einen Steuerberater einzubinden, bevor Sie konkrete Schritte gehen.
Was Erben uns am häufigsten fragen.
01Wann kann ich frühestens verkaufen?
02Was ist, wenn nicht alle Erben verkaufen wollen?
03Brauchen wir vorab ein Wertgutachten?
04Was passiert mit Mobiliar und Nachlass im Haus?
05Kaufen Sie auch vermietete Erbimmobilien?
06Wie lange dauert der gesamte Prozess?
07Gibt es Kosten für mich, wenn ich Ihr Angebot ablehne?
Ein erstes Gespräch ist unverbindlich.
Fünfzehn Minuten am Telefon reichen, um zu sehen, ob wir zu Ihrer Situation passen. Sie entscheiden, wie es weitergeht.