§ Verkaufen — 05

Eine geerbte Immobilie verkaufen.

Wir begleiten Alleinerben und Erbengemeinschaften vom ersten Gespräch bis zum Notartermin — mit Ruhe, klarer Struktur und schriftlichem Kaufangebot.

§ 01 — Situation

Eine Immobilie im Nachlass ist selten nur eine Immobilie.

Dahinter stehen oft mehrere Stimmen, Erinnerungen und Fristen — und der Wunsch, es für alle Beteiligten sauber zu regeln.

Ob Alleinerbe oder Erbengemeinschaft: Wir sprechen mit einem oder mit allen Miterben. Die Kommunikation ist dokumentiert, nachvollziehbar und bei Bedarf über einen Notar Ihres Vertrauens strukturiert.

Sie müssen keine Vorleistung erbringen. Weder Energieausweis noch Wertgutachten sind für ein erstes Gespräch nötig. Den Energieausweis müssen Sie in der Regel spätestens bei der Besichtigung vorlegen; fehlt er, lassen wir ihn auf Wunsch erstellen. Was sonst fehlt, beschaffen wir oder der Notar im weiteren Verlauf.

Der Verkauf einer Erbimmobilie folgt im Grundsatz dem gleichen Pfad wie ein normaler Direktankauf — der Unterschied liegt in den Vorbereitungen: Erbnachweis, etwa durch Erbschein, und bei mehreren Miterben eine sauber geführte Kommunikation. Eine Grundbuchberichtigung vor der Beurkundung ist nicht nötig.

§ 02 — Was Sie von uns bekommen

Vier Zusagen, die im Nachlass zählen.

I.

Ein Ansprechpartner, kein Staffellauf.

Ein Geschäftsführer begleitet Ihren Vorgang persönlich — vom Erstgespräch bis zur Kaufpreiszahlung. Keine wechselnden Sachbearbeiter, kein Call-Center.
Direktkontakt zur Geschäftsführung
II.

Abwicklung nach Ihrem Takt.

Ob zügig mit Beurkundung meist nach vier bis sechs Wochen oder bewusst über Monate – wir passen uns Ihrem Zeitplan an. Auch für Miterben, die in verschiedenen Städten leben.
Zeitplan nach Ihren Vorgaben
III.

Transparenz gegenüber allen Miterben.

Jeder Miterbe erhält dieselben Unterlagen, dasselbe Angebot, denselben Stand. Keine Hinterzimmergespräche.
Gleichstand für alle Beteiligten
IV.

Mobiliar und Nachlass bleiben keine Last.

In Absprache räumen wir das Objekt nach der Übergabe selbst — Sie müssen den Hausstand der Eltern nicht entsorgen. Persönliche Erinnerungsstücke entnehmen Sie vorher in eigenem Tempo.
Räumung inklusive
§ 03 — Ablauf

So einfach läuft es ab.

I
Antwort binnen 1 Werktag

Kontaktaufnahme.

Sie schildern uns die Erbsituation telefonisch oder persönlich. Wir erhalten die Eckdaten zur Immobilie — mehr nicht.

II
Woche 1–3 · Besichtigung

Besichtigung und Angebot.

Gemeinsamer Termin vor Ort, in der Regel innerhalb einer Woche nach dem Erstgespräch; einer unserer Geschäftsführer ist dabei. Innerhalb von 7–10 Werktagen danach: ein schriftliches Kaufangebot, 14 Tage gültig.

III
Woche 4–10 · Abschluss

Notar und Kaufpreis.

Beurkundung beim Notar Ihrer Wahl, in der Regel 4–6 Wochen nach dem Erstgespräch. Der Kaufpreis kommt zum vereinbarten Stichtag, in der Regel 2–4 Wochen später, auf das Konto — bei Erbengemeinschaften auch anteilig auf verschiedene Konten.

§ 04 — Steuerliche Aspekte

Erbschaft- und Spekulationssteuer — die wichtigsten Linien.

Beim Verkauf einer geerbten Immobilie sind zwei steuerliche Themen relevant: die Erbschaftsteuer und die Spekulationssteuer.

Die Erbschaftsteuer entsteht mit dem Erbfall, unabhängig von einem späteren Verkauf. Sie hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Erwerbs ab. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel meist 200.000 €. Ein Verkauf kann die Liquidität schaffen, um die Steuer zu zahlen. Eine wichtige Ausnahme gilt für das Familienheim: Haben Sie es als Ehegatte, Lebenspartner oder Kind steuerfrei geerbt, entfällt die Befreiung rückwirkend, wenn Sie es innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb nicht mehr selbst bewohnen, etwa weil Sie verkaufen. Das gilt nicht, wenn zwingende Gründe Sie an der Selbstnutzung hindern. Lassen Sie das vor einem Verkauf steuerlich prüfen.

Die Spekulationssteuer auf private Veräußerungsgeschäfte kann anfallen, wenn zwischen der Anschaffung durch den Erblasser und Ihrem Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Die Frist des Erblassers läuft für Sie weiter. Ausgenommen ist eine Immobilie, die zwischen Anschaffung und Verkauf ausschließlich oder im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde; ob das nach einem Erbfall noch zutrifft, etwa bei Leerstand, sollte Ihr Steuerberater prüfen. Bei Objekten, die seit Jahrzehnten in Familienbesitz sind, ist die Zehnjahresfrist in aller Regel verstrichen – ein Gewinn aus dem Verkauf ist dann nicht als privates Veräußerungsgeschäft zu versteuern. Fristen, Ausnahmen und die Berechnung erklärt unser Ratgeber zur Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf.

Diese Hinweise ersetzen keine steuerliche Beratung. Bei größeren Nachlässen oder komplexen Familienkonstellationen empfehlen wir, einen Steuerberater einzubinden, bevor Sie konkrete Schritte gehen.

§ 05 — Fragen aus der Praxis

Was Erben uns am häufigsten fragen.

01Wann kann ich frühestens verkaufen?
Sobald die Erbfolge nachgewiesen ist – in der Regel durch einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Eine vorherige Grundbuchberichtigung auf Ihren Namen ist für die Beurkundung nicht erforderlich; den Grundbuchvollzug regelt der Notar. Erstgespräche und Besichtigungen können auch vorher stattfinden.
02Was ist, wenn nicht alle Erben verkaufen wollen?
Eine Erbengemeinschaft kann nur einstimmig über den Verkauf der Immobilie entscheiden. Wenn Einstimmigkeit nicht erreichbar ist, gibt es Alternativen: Wir kaufen auch einzelne Erbanteile heraus, oder wir helfen mit unserer Bewertung, eine interne Auszahlungsvereinbarung zu finden. Mehr dazu auf unserer Seite zur Erbengemeinschaft.
03Brauchen wir vorab ein Wertgutachten?
Nein. Für eine erste Einschätzung genügen Adresse, Baujahr, Wohnfläche und Mietsituation. Ein Verkehrswertgutachten kann in besonderen Fällen nötig sein, etwa für ein Gerichtsverfahren oder um dem Finanzamt für die Erbschaftsteuer einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Unsere Bewertung ist eine Einschätzung aus Käufersicht und ersetzt ein solches Gutachten nicht. Die normale Verkaufsabwicklung kommt ohne aus.
04Was passiert mit Mobiliar und Nachlass im Haus?
In Absprache räumen wir das Objekt nach der Übergabe selbst. Sie müssen nichts entsorgen. Persönliche Erinnerungsstücke entnehmen Sie vorher in eigenem Tempo.
05Kaufen Sie auch vermietete Erbimmobilien?
Ja. Bestandsmieter bleiben in ihren Verträgen, wir übernehmen die Verwaltung nach Eigentümerwechsel. Das schützt langjährige Mieter und beschleunigt die Abwicklung für Sie. Mehr Details zu vermieteten Objekten.
06Wie lange dauert der gesamte Prozess?
Liegt der Erbnachweis bereits vor, findet die Beurkundung in der Regel vier bis sechs Wochen nach dem Erstgespräch statt; der Kaufpreis fließt in der Regel nach sechs bis zehn Wochen. Muss der Erbschein erst beantragt werden, kann es auch länger dauern.
07Gibt es Kosten für mich, wenn ich Ihr Angebot ablehne?
Nein. Das Erstgespräch ist kostenfrei, unsere Einschätzung ebenso, wenn ein Verkauf grundsätzlich in Betracht kommt. Wenn das Angebot nicht passt, ist das Gespräch ohne Folgekosten beendet.
§ 06 — Gespräch

Ein erstes Gespräch ist unverbindlich.

Fünfzehn Minuten am Telefon reichen, um zu sehen, ob wir zu Ihrer Situation passen. Sie entscheiden, wie es weitergeht.