§ Verkaufen — 09

Immobilie schnell verkaufen — Beurkundung meist in 4 bis 6 Wochen.

Wenn Geschwindigkeit nicht Komfort ist, sondern wirtschaftliche oder persönliche Notwendigkeit. Realistischer Zeitplan, keine leeren Versprechen.

§ 01 — Was „schnell" heißt

In konkreten Wochen — nicht in Relativwerten.

„Schnell" ist ein Begriff, der im Immobilienkontext beliebig viel bedeuten kann.

Im klassischen Maklerverkauf gelten drei Monate oft schon als schnell. Für einen Eigentümer, der Erbschaftsteuer zahlen muss, ist das sehr lang. Wie lange die einzelnen Phasen eines Maklerverkaufs dauern, zeigt unser Ratgeber zu Dauer und Kosten eines Immobilienverkaufs.

Wir sprechen in konkreten Zeitrahmen: Vier bis sechs Wochen vom ersten Gespräch bis zur Beurkundung sind bei uns die Regel, bis zur Kaufpreiszahlung sechs bis zehn Wochen. Bei einfachen Eigentumsverhältnissen ist die Beurkundung im schnellsten Fall nach rund drei Wochen möglich. Der vollständige Ablauf zeigt die Phasen im Detail.

§ 02 — Wann Zeit zählt

Vier Situationen, in denen Geschwindigkeit mehr ist als Komfort.

I.

Steuerliche Fristen.

Die Erbschaftsteuer ist nach dem Steuerbescheid innerhalb der dort gesetzten Zahlungsfrist zu zahlen. Wer nicht über liquide Mittel verfügt, braucht dann schnellen Kapitalzugriff aus dem Nachlass. Wer eine geerbte Wohnimmobilie behalten möchte, kann unter Umständen eine Stundung beantragen – das klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater. Wir haben Erbengemeinschaften begleitet, die binnen acht Wochen nach Erbschein-Erteilung die Liquidität auf dem Konto hatten — siehe Erbimmobilien.
Liquidität, wenn sie gebraucht wird
II.

Unterhaltskosten im Leerstand.

Grundsteuer, Versicherungen, Hausgeld, Heizungsbetrieb, Instandhaltungsrücklagen, Gartenpflege. Je nach Größe und Lage grob geschätzt 500 bis 2.000 € pro Monat. Sechs Monate Vermarktungsdauer bedeuten real einen vier- bis fünfstelligen Betrag, der dem Nettoerlös fehlt.
500–2.000 € je Monat
III.

Lebenssituationen mit knapper Zeit.

Berufliche Umzüge, Pflegebedürftigkeit eines Elternteils, Trennungen mit unterhaltsrechtlichen Auswirkungen (siehe Scheidung), Firmen­umstrukturierungen, Insolvenzabwendung. Geschwindigkeit ist nicht Luxus, sondern zentrale Eigenschaft.
Zeit als knappste Ressource
IV.

Marktphasen mit Unsicherheit.

In Phasen mit fallenden Preisen oder erhöhter Unsicherheit, etwa bei schwankenden Zinsen, kann ein langer Vermarktungsprozess das Ergebnis verschlechtern. Wer sechs Monate inseriert, riskiert, dass der Markt am Ende unter dem Einstiegspreis steht.
Marktpreis heute sichern
§ 03 — Warum wir schnell sind

Drei strukturelle Faktoren — keine Hektik.

Geschwindigkeit entsteht nicht durch Hektik, sondern durch klare Abläufe und fehlende Abhängigkeiten.

Erstens: Die Vermarktungsphase entfällt komplett. Wir suchen keinen Käufer — wir sind der Käufer. Zwei bis sechs Monate, die sonst oft für Exposé, Inserat, Besichtigungs­serie, Interessenten­management gebraucht werden, fallen weg.

Zweitens: Die Finanzierungsprüfung eines privaten Käufers entfällt. Unser Kaufvertrag enthält keinen Finanzierungsvorbehalt; gezahlt wird, sobald die notariellen Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen — Kauf ohne Finanzierungsvorbehalt.

Drittens: Wir liefern dem Notar Ihrer Wahl alle Vertragsdaten zügig, damit der Entwurf schnell vorliegt. Bei privaten Verkäufern gilt die gesetzliche Regelfrist von zwei Wochen zwischen Entwurf und Beurkundung (§ 17 Abs. 2a BeurkG) – wir halten sie ein. Alles andere lässt sich beschleunigen.

§ 04 — Tag für Tag

Ein realistischer Zeitplan in konkreten Tagen.

I
Tag 1–22 · Kontakt & Angebot

Einschätzung und Besichtigung.

Tag 1 Erstkontakt. Tag 2 erste unverbindliche Preisspanne. Tag 3–8 Besichtigungstermin. Sieben bis zehn Werktage danach, etwa Tag 12–22, schriftliches Kaufangebot.

II
Tag 14–42 · Notar

Vertrag und Schutzfrist.

Tag 14–28 Einigung auf Konditionen, Beauftragung des Notars Ihrer Wahl, Vertragsentwurf. Danach in der Regel 14 Tage Prüfzeit bis zur Beurkundung (Regelfrist nach § 17 Abs. 2a BeurkG).

III
Tag 28–70 · Beurkundung & Zahlung

Notartermin und Auszahlung.

Tag 28–42 Beurkundungstermin, also vier bis sechs Wochen nach dem Erstkontakt. Zwei bis vier Wochen danach, etwa Tag 42–70: Erfüllung der Fälligkeitsvoraussetzungen, Kaufpreiszahlung, Schlüsselübergabe.

§ 05 — Grenzen

Wann auch der beste Prozess an Grenzen stößt.

Wir sind ehrlich: Es gibt Konstellationen, in denen auch der beste Prozess Zeit braucht.

Erbengemeinschaften, in denen Miterben nicht erreichbar oder handlungsunfähig sind. Objekte mit ungeklärten baurechtlichen Situationen — Schwarzbauten, fehlende Baugenehmigungen, ungeklärte Grenzverläufe.

Verkäufe mit eingebauter Rentenzahlung oder Wohnrecht verlangen vorsichtigere Verträge. Objekte mit hohem Gewerbeanteil oder denkmalrechtlichen Auflagen brauchen mehr Vorbereitungszeit. In solchen Fällen nennen wir Ihnen beim ersten Gespräch einen realistischen Zeitrahmen — nicht einen wünschenswerten.

Geschwindigkeit ohne Verlust an Sorgfalt: Wir besichtigen jedes Objekt persönlich, prüfen jeden Grundbuchauszug, lesen jeden Mietvertrag. Zu dem Preis aus unserem schriftlichen Kaufangebot stehen wir; übliche Schwankungen am Markt bis zur Beurkundung tragen wir. Ändert sich der Markt ausnahmsweise grundlegend, sagen wir Ihnen das sofort, begründen es offen und suchen mit Ihnen eine faire Lösung. Taktische Nachverhandlungen kurz vor dem Notartermin gibt es bei uns nicht.

§ 06 — Häufige Fragen

Zum schnellen Verkauf — konkret.

01Was ist die kürzeste Zeit, in der Sie schon abgeschlossen haben?
Rund drei Wochen vom Erstkontakt bis zur Beurkundung — bei klaren Eigentumsverhältnissen, sofort verfügbaren Unterlagen und einem kurzfristig terminierbaren Notar. Die Kaufpreiszahlung folgt in der Regel zwei bis vier Wochen nach der Beurkundung, sobald die Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen: Eintragung der Auflassungsvormerkung, Löschungsunterlagen für bestehende Grundschulden und die Erklärung der Gemeinde zu ihrem Vorkaufsrecht. Wie schnell Grundbuchamt und Gemeinde arbeiten, können wir nicht beeinflussen.
02Was beschleunigt den Prozess am meisten?
Drei Faktoren: vollständige Unterlagen beim Erstkontakt (Grundbuchauszug, Energieausweis, Mietverträge), klare Entscheidungsstruktur auf Verkäuferseite (idealerweise eine Person, die für alle Beteiligten sprechen kann) und ein bereits beauftragter oder schnell auszuwählender Notar.
03Was verzögert den Prozess am häufigsten?
Erbscheinverfahren bei nicht abgeschlossener Erbauseinandersetzung. Komplexe Mietverhältnisse mit Sondervereinbarungen. Behördliche Genehmigungen, etwa für Grundstücke in einem Sanierungsgebiet. Uneinigkeiten innerhalb der Verkäuferseite, die intern erst gelöst werden müssen.
04Können Sie eine Vorabzahlung leisten?
Vor Beurkundung leisten wir keine Anzahlungen — das wäre rechtlich ungesichert und für beide Seiten riskant. Nach Beurkundung erfolgt die Kaufpreiszahlung gemäß den Fälligkeitsregeln des Vertrags, üblicherweise nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch.
05Was kostet mich die Geschwindigkeit?
Nichts zusätzlich. Unser Angebot hängt nicht davon ab, wie schnell die Abwicklung erfolgen soll. Eine schnelle Abwicklung kann sogar in Ihrem Vorteil liegen, weil Sie weniger Betriebskosten im Leerstand und weniger entgangene Zinsen hinnehmen müssen.
06Ist Ihr schneller Preis niedriger als ein normaler Marktpreis?
Nicht wegen der Geschwindigkeit. Unser Preis orientiert sich am realistischen Marktwert, nicht an einem Eilzuschlag oder -abschlag. Was Sie an Geschwindigkeit gewinnen, müssen Sie nicht im Preis bezahlen. Offen gesagt: In Phasen mit hoher Bieterdynamik kann ein Maklerverkauf in Toplagen nach unserer Einschätzung mehr erzielen – das sagen wir Ihnen im Gespräch. Dafür bietet der Direktverkauf andere Vorteile: Diskretion, Verlässlichkeit, Wegfall der Provision.
§ 07 — Jetzt anrufen

Noch heute Klarheit.

Ein Telefonat ist der schnellste Weg, eine Größenordnung für die Abwicklung zu bekommen. Innerhalb einer Viertelstunde haben Sie eine Vorstellung, wie schnell wir Ihnen helfen können.