Bei Scheidung verkaufen — ein sauberer Schnitt.
In einer ohnehin belastenden Situation passt ein langer, öffentlicher Verkaufsprozess oft schlecht. Es geht auch anders — still, schnell, menschlich tragfähig.
Eine Trennung ist fast immer auch eine wirtschaftliche Neuordnung.
Wenn eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist, wird diese Neuordnung schnell kompliziert.
Wer bleibt, wer geht? Wer zahlt ab, wer wird ausgezahlt? Gibt es eine Bank, die neu finanzieren muss? Und was geschieht in der Zwischenzeit mit einem Haus, in dem niemand mehr alleine wohnen möchte — oder in dem beide bis zum endgültigen Verkauf weiter zusammen leben müssen?
Ein Verkauf über den offenen Markt ist in dieser Lage oft schwierig: Er dauert länger, er ist öffentlich, er zwingt beide Parteien, über Monate hinweg gemeinsam Entscheidungen zu treffen, die sie nicht mehr gemeinsam treffen wollen. Ein Direktverkauf an einen Bestandshalter ist in vielen Fällen die stillere, schnellere Lösung — siehe auch diskret verkaufen und schnell verkaufen.
Was wir in dieser Situation anders machen.
Wir bewerten nachvollziehbar.
Wir sind schnell, wenn es zählt.
Wir bleiben diskret.
Vier Konstellationen, die wir regelmäßig begleiten.
Gemeinsames Einfamilienhaus.
Ein Partner bleibt, der andere wird ausgezahlt.
Vermietete Kapitalanlage des Paares.
Eltern mit gemeinsamen Kindern.
§ 1365 BGB und die Spekulationsfrist.
Bei verheirateten Eigentümern im gesetzlichen Güterstand kann der Verkauf einer Immobilie, die nahezu das gesamte Vermögen eines Ehepartners ausmacht, nach § 1365 BGB die Zustimmung des anderen Ehepartners erfordern — auch wenn sie formell nur einem gehört.
Bei gemeinschaftlichem Eigentum (meist je hälftig im Grundbuch) ist die Zustimmung beider sowieso erforderlich. Wir prüfen diese Fragen im Vorfeld und binden den Notar früh ein.
Steuerlich: Ein Verkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist kann spekulationssteuerpflichtig sein. Steuerfrei bleibt er, wenn die Immobilie zwischen Anschaffung und Verkauf ausschließlich oder im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Ist ein Partner schon vor dem Verkauf ausgezogen, kann diese Ausnahme für seinen Anteil entfallen, auch wenn der andere Partner mit den gemeinsamen Kindern dort weiter wohnt. Auch die Übertragung des Anteils auf den Ex-Partner gegen Ausgleich kann ein steuerpflichtiger Verkauf sein. Wir empfehlen dringend, vor jeder Vereinbarung einen Steuerberater einzubinden.
Beidseitige anwaltliche Beratung ist erlaubt und sinnvoll. Wenn Sie unterschiedliche Anwälte beauftragen wollen, akzeptieren wir das selbstverständlich.
Ein konkretes Angebot kann Bewegung bringen.
Es gibt Trennungen, in denen sich die Parteien nicht einigen können, ob überhaupt verkauft werden soll.
Wenn die Immobilie in gemeinschaftlichem Eigentum steht und ein Partner verkaufen will, der andere blockiert, kann letztlich die Teilungsversteigerung beantragt werden — ein langwieriger gerichtlicher Weg, der für beide Seiten oft mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden ist. Wir empfehlen, diesen Weg zu vermeiden und stattdessen über einen Familienmediator oder anwaltliche Auseinandersetzung eine Einigung zu erzielen.
In manchen Fällen kann unser konkretes Kaufangebot eine festgefahrene Situation in Bewegung bringen. Wenn beide Seiten eine reale Zahl auf dem Tisch haben, fällt die Entscheidung oft leichter als in einem Raum voller hypothetischer Marktwertvorstellungen. Der Ablauf bleibt dabei derselbe wie bei einer klaren Verkaufssituation.
Zum Verkauf bei Trennung — aus Beratungsgesprächen.
01Können wir auch verkaufen, wenn die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist?
02Wer entscheidet bei gemeinsamem Eigentum?
03Wie wird der Kaufpreis aufgeteilt?
04Was, wenn ein Partner noch in der Immobilie wohnt?
05Wie hilft uns Ihre Bewertung in der Auseinandersetzung?
06Bleibt die Transaktion vertraulich?
07Wie schnell können wir abschließen?
Ein Gespräch bedeutet keine Verpflichtung.
Sie erfahren, wie ein Direktverkauf aussehen könnte, welche Zahl realistisch ist und was bei Ihrer spezifischen Konstellation zu bedenken wäre. Alles Weitere entscheiden Sie in Ihrem Tempo.